
Haftkleber 72Apc
Permanenter Haftkleber auf Acrylatbasis, rezyklierbar zur Herstellung von Verpackungspapieren
Technische Daten
Anfangshaftung | hoch | |
Endhaftung | sehr hoch | |
Scherfestigkeit | hoch | |
Aufklebetemperatur | ab 0 °C | |
Temperaturbereich | -30 bis 80 °C (kurzfristig bis 200 °C - Heißfixierung) |
Anwendungsbereiche
Der Haftklebstoff 72Apc ist speziell für Anwendungen entwickelt, bei denen das etikettierte Verpackungsmaterial, bestehend aus Papier oder Pappe, nach Verwendung recycelt werden soll. Eine Abtrennung des Etiketts ist dafür nicht notwendig, da der Haftklebstoff 72Apc den Recyclingprozess nicht stört. Das recycelte Papier- bzw. Verpackungsmaterial kann problemlos wiederverwendet und bedruckt werden. Bezogen auf das gesamte Verpackungsmaterial kann der Gewichtsanteil des Etiketts bis zu 25% betragen.
Der Haftklebstoff 72Apc hat eine sehr gute Alterungs-, Wärme- und Lichtbeständigkeit.
Zertifikat über die Bewertung der Wiederverwertbarkeit in der Papierindustrie
Folgender Haftverbund wurde von der Papiertechnischen Stiftung (PTS) gemäß der PTS Methode PTS-RH 021:2012 (Draft Oct 2019) als „Rezyklierbar“ zertifiziert:
135 (HERMAlaser Blatt) / 72Apc
Verarbeitung
Die Stanzeigenschaften sind auf allen gängigen Maschinen sehr gut.
Lagerbedingungen und Haltbarkeit
Bei einer Temperatur von 20 ± 5 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 45 ± 5 % dunkel lagern. Feuchtigkeit, Hitze und starke Sonneneinstrahlung sind zu vermeiden.
Lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Alle Inhaltsstoffe des Haftklebstoffs 72Apc entsprechen den Empfehlungen BfR XIV oder FDA 21 CFR 175.105 (Adhesives).
Der Klebstoff 72Apc kann zudem unbedenklich zur Rückseitenbeschichtung von Etiketten für die Kennzeichnung von Lebensmitteln für eine Lagerung bei Raumtemperatur und darunter verwendet werden. Die Klebstoffschicht darf dabei in direktem Kontakt zu trockenen, feuchten und solchen fettenden Lebensmitteln stehen, denen gemäß Anhang III, Tabelle 2 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ein Korrekturfaktor von mindestens 4 zugeordnet ist.
Ferner darf der Klebstoff zur Laminierung verschiedener Materialien eingesetzt werden. In diesem Fall ist ein Schnittkantenkontakt mit Lebensmitteln unbedenklich, soweit es den oben genannten Klebstoff betrifft. Voraussetzung ist die Einhaltung der Migrationsgrenzwerte am Endprodukt (Unbedenklichkeitserklärung gültig bis 28.08.2026).
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