
Haftkleber 72C
Permanenter Haftkleber auf Acrylatbasis, rezyklierbar zur Herstellung von Verpackungspapieren
Technische Daten
Anfangshaftung | hoch | |
Endhaftung | sehr hoch | |
Scherfestigkeit | hoch | |
Aufklebetemperatur | ab 0 °C | |
Temperaturbereich | -30 bis 80 °C (kurzfristig bis 200 °C - Heißfixierung) |
Anwendungsbereiche
Der Haftklebstoff 72C ist speziell für Anwendungen entwickelt, bei denen das etikettierte Verpackungsmaterial, bestehend aus Papier oder Pappe, nach Verwendung recycelt werden soll. Eine Abtrennung des Etiketts ist dafür nicht notwendig, da der Haftklebstoff 72C den Recyclingprozess nicht stört. Das recycelte Papier- bzw. Verpackungsmaterial kann problemlos wiederverwendet und bedruckt werden. Bezogen auf das gesamte Verpackungsmaterial kann der Gewichtsanteil des Etiketts bis zu 25% betragen.
Der Haftklebstoff 72C kann vielseitig eingesetzt werden. Er hat ein breites Anwendungsspektrum von Logistik- oder Kennzeichnungsetiketten bis hin zu hochwertigen Industrieetiketten und ist auch für raue, nicht extrem gekrümmte Oberflächen geeignet. Der Haftklebstoff hat eine gute Alterungs-, Wärme- und Lichtbeständigkeit.
Folgender Haftverbund wurde von der Papiertechnischen Stiftung (PTS) gemäß der PTS Methode PTS-RH 021:2012 (Draft Oct 2019) als „Rezyklierbar“ zertifiziert:
601 (HERMAweiß) / 72C
Verarbeitung
Die Stanzeigenschaften sind auf allen gängigen Maschinen sehr gut.
Lagerbedingungen und Haltbarkeit
Bei einer Temperatur von 20 ± 5 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 45 ± 5 % dunkel lagern. Feuchtigkeit, Hitze und starke Sonneneinstrahlung sind zu vermeiden.
Lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Alle Inhaltsstoffe des Haftklebstoffs 72C entsprechen den Empfehlungen BfR XIV oder FDA 21 CFR 175.105 (Adhesives).
Der Klebstoff 72C kann zudem unbedenklich zur Rückseitenbeschichtung von Etiketten für die Kennzeichnung von Lebensmitteln für eine Lagerung bei Raumtemperatur und darunter verwendet werden. Die Klebstoffschicht darf dabei in direktem Kontakt zu trockenen, feuchten und solchen fettenden Lebensmitteln stehen, denen gemäß Anhang III, Tabelle 2 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ein Korrekturfaktor von mindestens 4 zugeordnet ist.
Ferner darf der Klebstoff zur Laminierung verschiedener Materialien eingesetzt werden. In diesem Fall ist ein Schnittkantenkontakt mit Lebensmitteln unbedenklich, soweit es den oben genannten Klebstoff betrifft. Voraussetzung ist die Einhaltung der Migrationsgrenzwerte am Endprodukt (Unbedenklichkeitserklärung gültig bis 24.10.2026).
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