
HERMA PP flex clear (847)
Transparente, glänzende, biaxial gereckte Polypropylenfolie mit Coronavorbehandlung
Technische Daten
Flächenbezogene Masse | ca. 41 g/m² | ISO 536 |
Dicke | ca. 45 µm | ISO 534 |
Zugfestigkeit längs | ca. 150 N/mm² | ISO 527 |
Zugfestigkeit quer | ca. 130 N/mm² | ISO 527 |
Oberflächenglanz Einfallswinkel zur Senkrechten: 45° | ca. 80 GU | ISO 2813 |
Transparenz | ca. 90 % | DIN 53147 |
Anwendungsbereiche
HERMA PP flex clear (Sorte 847) ist eine neuartige 45 µm PP-Etikettenfolie ohne Topcoat mit sehr guter Bedruckbarkeit. Die gut benetzbare Außenschicht der PP-Folie lässt sich nach einer Coronavorbehandlung im UV-Fleoxdruck genauso gut bedrucken wie herkömmliche Corona PE-Etikettenfolien oder PP-Folien mit Topcoat.
Trotz der geringen Foliendicke sind Steifigkeit und Spendbarkeit von HERMA PP flex clear vergleichbar mit Standard PP-Folien. Dadurch wird ein reduzierter Materialeinsatz und somit ein Beitrag zur Nachhaltigkeit ermöglicht - ohne Einbußen bei Verarbeitungsgeschwindigkeiten und Produktionseffizienz. Die Folie wurde auch speziell für Anwendungen entwickelt, bei denen üblicherweise transparente PE-Folien mit deutlich höherer Dicke verwendet werden.
HERMA PP flex clear eignet sich für die Etikettierung einer Vielzahl von Produkten, von Kosmetikprodukten, Haushalts- und Reinigungsmitteln bis hin zu Getränke- und Lebensmittelverpackungen. Durch die hohe Transparenz sind Etiketten die daraus gefertigt werden, optisch glasklar und bieten diesbezüglich einen eindeutigen Vorteil gegenüber transparenten PE-Folien.
Mit HERMA PP flex clear lassen sich sehr schöne, transparent glänzende Etiketten herstellen, die aus Recyclinggründen bevorzugt auf polyolefinen Kunststoffoberflächen zur Anwendung kommen.
Empfohlene Lagerung
Siehe HERMA Homepage: www.herma.de/material/service/lager-und-klimabedingungen/
Lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Die Folie HERMA PP flex clear entspricht den Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und (EU) Nr. 10/2011, gestützt auf nachfolgende Änderung in Verordnung (EG) 2024/3190 über Kunststoffe und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen sowie der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Hinweis
Diese Angaben informieren über unser Produkt, sie sind keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften und der Eignung für einen konkreten Verwendungszweck. Letzterer ist vom Verwender eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung für unsere Produkte übernehmen wir ausschließlich nach Maßgabe unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
HERMA GmbH, Geschäftsbereich Haftmaterial, 70791 Filderstadt, Telefon +49 (0) 711 7702-0
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