Desinfektionsmittel-Etiketten

Desinfektionsmittelflaschen in Apotheken mit Etiketten sicher kennzeichnen

Desinfektionsmittel sind wegen der Sars-CoV-2-Epidemie (Corona-Virus) zur begehrten Ware geworden. So ist es einer Apotheke erlaubt, ab sofort auch offiziell isopropanolhaltige Desinfektionsmittel zur Desinfektion von Händen selbst herzustellen.

Das hat die Bundesstelle für Chemikalien mit einer Allgemeinverfügung genehmigt und erlaubt. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31. August 2020 und nur für bestimmte Rezepturen.

Weil im Zuge der SARS-CoV-2-Krise die Nachfrage nach Händedesinfektionsmitteln steigt und die Regale wie leergefegt sind, können Apotheken gemäß dieser Allgemeinverfügung Alternativen für die Händedesinfektion selbst herstellen und verkaufen.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (kurz ABDA) gibt konkrete Hinweise zu Herstellung, Meldepflichten und Etikettierung: zu lesen in der „Handlungsanweisung zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln in der Apotheke“. Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit muss laut ABDA ein Herstellungsprotokoll angefertigt werden.

Die Anwendung: Desinfektionsmittel-Behälter mit den geforderten Informationen kennzeichnen

Abgefüllt werden darf das Desinfektionsmittel in geeignete, dicht schließbare Behältnisse aus Polyethylen oder Glas. Als Verschluss wird eine Schraubmontur mit Spritzeinsatz empfohlen. Für die Herstellung von hygienischen Händedesinfektionsmitteln sind mehrere Rezepturen zugelassen.

Wie müssen die Etiketten für Desinfektionsmittel gestaltet werden?

Für die Desinfektionsmittel Aufkleber gelten folgende Anforderungen:

  • die Etiketten müssen fest und sicher auf den Behältern haften
  • die Kennzeichnung enthält folgende Informationen: Art der Zusammensetzung, Name und Anschrift der abgebenden Apotheke, den Hinweis „Lösung zur hygienischen Händedesinfektion“, Angaben zu den Wirkstoffen, deren Konzentration sowie die Menge in ml und eine Gebrauchsanweisung für den Verbraucher
  • Hinzu kommt aus Gründen der Rückverfolgbarkeit das Herstellungsdatum und eine eindeutige Chargennummern, sowie das Haltbarkeitsdatum („Verwendbar bis“)
  • Aufgrund der flüchtigen und reizenden Bestandteile müssen zusätzlich das Wort „Gefahr“ sowie die entsprechenden Gefahrenpiktogramme auf dem Etikett enthalten sein. Natürlich dürfen auch Sicherheitshinweise und Entsorgungshinweise nicht fehlen.

Eine Reihe von Apotheken stellt bereits Desinfektionsmittel nach diesen Rezepturen her – sie beliefern Krankenhäuser, Feuerwehren, Polizei, Seniorenheime, sowie verkaufen an Privatpersonen.

Beispieletikett für Desinfektionsmittel

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Etiketten für Apothekerflaschen müssen vor allem eines – schnell und sicher haften. Und sie müssen einfach zu bedrucken sein, zum Beispiel mit einem Laser- oder Thermotransfer-Drucker.

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